Stadtplanerprofile - Neue Herausforderungen für formelle und informelle städtebauliche Planung

Weit mehr als ein schöner, farbiger Plan!

Neue Herausforderungen für formelle und informelle städtebauliche Planung Baugesetzbuch erleichtert Planungsvorhaben für die Innenstadtentwicklung

Der Bundesrat hat im Dezember 2006 das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebilligt. Unter anderem sollen:

Alles in allem also eine wichtige Initiative zur Berücksichtigung und Steuerung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels und damit auch zur zeitgemäßen städtebaulichen Erhaltung und Entwicklung unserer Kommunen insbesondere in den Lebensbereichen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Freizeit. Sie dient insbesondere der notwendigen Stärkung der Zentren und Innenentwicklung unserer Städte und Gemeinden.

Chancen und Risiken der Novellierung

Beschleunigte und vereinfachte Verfahren der Bauleitplanung bieten Chancen, auf aktuelle Trends unter Berücksichtigung spezieller örtlicher Gegebenheiten zeitnah zu reagieren und städtebauliche Entwicklungsprojekte im Innenbereich zu fördern.

Sie bergen dann keine Risiken, wenn sie

Andernfalls drohen städtebauliche Fehlentwicklungen, die Realisierung einseitiger Entwicklungsinteressen oder auch Bürgerwiderstände.

Eine umfassende und kontinuierliche städtebauliche Grundlagenarbeit, das Vorhandensein robuster städtebaulicher Leitlinien und Entwicklungsprogramme sowie eine gepflegte Öffentlichkeitskultur können die Risiken eines vereinfachten förmlichen Verfahrens erheblich mindern. Daneben sollten im Vorfeld konkreter Planungsverfahren die wesentlichen fachlichen und interessensgeleiteten Rahmenbedingungen und Ziele der Planung ausreichend untersucht, dokumentiert und abgestimmt werden.

Inhalte und Prozesse dieser stadtplanerischen Tätigkeit werden als informelle städtebauliche Planung bezeichnet.

Informelle städtebauliche Planung in der Praxis

Diese Planart ist nicht neu, sie ist bereits im BauGB § 12 und § 171 b verankert und bezieht sich traditionell auf den Begriff und die Planungsleistung des städtebaulichen Entwurfs.

Im Laufe des letzten Jahrzehnts haben sich allerdings die informellen Aufgaben städtebaulicher Planung in der Abgrenzung zur formellen Bauleitplanung sowie die entsprechenden informellen Planungsleistungen deutlich verändert und erweitert.

Die Planung und Realisierung städtebaulicher Entwicklung basieren heute in der Regel auf konkreten städtebaulichen Vorhaben und Projekten. Sie finden vornehmlich im Innenbereich der Städte und Gemeinden statt und stellen zunehmend einen Verhandlungsprozess zwischen den Kommunen und den privaten Entwicklern und Investoren dar. Stadtentwicklung ist deshalb gleichermaßen eine fachlich integrierende Querschnittsaufgabe wie eine realisierungsorientierte Managementaufgabe.

Stadtplanung ist heute ein komplexer Vorgang städtebaulicher Projektentwicklung und verlangt nicht nur qualitätsvolle, auf baukulturellen Werten begründete Planinhalte. Stadtplanung braucht ebenso eine effektive Prozesssteuerung und eine verantwortliche Projektführung. Sie fordert von Stadtplanern entsprechende fachliche, methodische, organisatorische und strategische Kompetenzen und Leistungen.

Berufsbild, Tätigkeitsfelder und Aufgaben der Stadtplaner haben sich also in den Inhalten, den Prozessen und den Projekten entscheidend verändert. Für die Leistungsbeschreibung und Honorierung dieser informellen Leistungen bietet die HOAI nur wenig Anhaltspunkte. Eine sehr allgemeine Grundlage für entsprechende Verhandlungen und Verträge ist der § 42 HOAI "Sonstige städtebauliche Leistungen". Dieser Begriff ist aber schon deshalb nicht mehr angemessen, weil inzwischen in der Tätigkeit der Stadtplaner der Anteil der informellen Planung im Vergleich zur formellen Bauleitplanung (§§ 39-41 BauGB) deutlich überwiegt.

Was ist zeitgemäße städtebauliche Planung ?

Stadt ist keine feste Größe sondern ein ständiger Prozess und Stadtplanung ist ein Mittel zur Gestaltung und Steuerung dieses Prozesses.

Stadtplanung umfasst neben der formellen Bauleitplanung ein weites Feld informeller Planarten, die verschiedene Namen tragen ( z.B. städtebaulicher Entwurf, Masterplan, Entwicklungskonzept, Entwicklungsprogramm, städtebauliche Wettbewerbe, Zukunftswerkstatt ...). Im Vergleich zur Bauleitplanung (das heißt zu Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen) stellen diese Planungsaufgaben informelle, nicht rechtswirksame Planarten im Vorfeld bzw. begleitend zur vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung dar.

Die informelle städtebauliche Planung untersucht Rahmenbedingungen und erarbeitet Konzepte und Entwicklungsvarianten als Grundlage für kommunalpolitische Abwägungen und Entscheidungen. Sie ermöglicht gleichermaßen die Orientierung für private Entwicklungsvorhaben und Investitionen in den Städten und Gemeinden. Sie koordiniert und moderiert den partnerschaftlichen Dialog der wesentlichen Akteure wirtschaftlicher, sozialer und städtebaulicher Stadtentwicklung - das sind die Kommunen, die privaten Entwickler und Investoren sowie die Öffentlichkeit. Sie unterstützt die Abstimmungen, Verhandlungen und Verträge zwischen öffentlichen und privaten Entwicklungsinteressen und Zielen. Und sie ist Grundlage für formelle Pläne (VEP, Bebauungsplan etc.).

Inhalt, Darstellungsart, Methode und Umfang der informellen städtebaulichen Planung richten sich nach den jeweiligen Zielen, Erfordernissen und Anforderungen der Auftraggeber und Projektbeteiligten. Informelle Planungsleistungen sind deshalb inhaltlich, verfahrenstechnisch und honorarmäßig in der HOAI nur zum Teil durch exakte Leistungsbilder und Tabellen regelbar. Und es gilt: Informelle Planung ist weit mehr als ein schöner, farbiger Plan!

Informelle Planung umfasst auch Dienstleistungen wie:

Städtebauliche Planung umfasst also neben der klassischen kreativen Entwurfstätigkeit und Konzeptentwicklung die städtebauliche Projektführung und die organisatorische und administrative Steuerung der Prozesse.

Was leistet städtebauliche Planung?

Informelle und formelle städtebauliche Planung entwickelt und sichert die wirtschaftliche, technische, soziale, ökologische und gestalterische Zukunft unserer Städte und Gemeinden.

Stadtplanung und deren Management sind notwendig, um die allgemeine Lebensqualität strukturell, funktional und räumlich zu gewährleisten und möglichst konfliktarm weiterzuentwickeln. Stadtplanung hat dabei einen ganzheitlichen und nachhaltigen Arbeitsansatz. Dieser ist notwendig, um Einzelinteressen oder Kurzzeitinteressen in ihrer Wirkung gegenüber allgemeinen gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Zielen abzuwägen, partnerschaftlich zu gestalten und vertraglich zu sichern. Stadtplanung hilft auch die oft polarisierten Interessen von Wirtschaft und Politik zu versachlichen und zu konkretisieren.

Stadtplanung spielt sich weitgehend auf kommunaler und auf Quartiersebene ab. Auf dieser Ebene ist die Betroffenheit und der Einfluss der Bürger am unmittelbarsten. Dies wird insbesondere bei vereinfachten und beschleunigten förmlichen Verfahren notwendig: Zu vereinfachten Entscheidungsprozessen gehören fundierte fachliche Grundlagen und Dialoge. So kann gute Stadtentwicklung die Identifikation der Bewohner mit ihrem Ort fördern.

Stadtplanerische Leistungen lösen entscheidende gesellschaftliche und private Wertschöpfungen aus. Intelligente und qualifizierte Stadtplanung schafft konkrete materielle Wertsteigerungen: Vom Ackerland zum Bauland, vom Förder-Euro zur Gesamtinvestition, von der Gewerbebrache zur städtebaulichen und funktionalen Aufwertung des Stadtquartiers. Wertminderungen in benachteiligten Stadtteilen werden aufgehalten und die Entwicklung ins Positive gewendet.

Stadtplanerische Leistungen führen auch zu immateriellen Wertsteigerungen. Intelligente und qualifizierte Stadtplanung schafft Nutzungs- und Aufenthaltsqualität, sie mindert soziale Konflikte und fördert intakte Gemeinschaft. Sie schafft Aneignungsqualität, Ortsidentität und lokale Verantwortung.

Städtebauliche Planung ist aufgrund ihrer offenen, flexiblen und kommunikativen Art ein hervorragendes Mittel zur Vermittlung und gesellschaftlichen Abstimmung komplexer Lebensvorgänge. Stadtplanung übernimmt damit auch eine didaktische Aufgabe: Sie fördert den Dialog zwischen allen Akteuren, Beteiligten und Betroffenen und bereichert den allgemeinen gesellschaftlichen und kulturellen Diskurs.

Was kostet städtebauliche Planung ?

Der durchaus verbreiteten allgemeinen gesellschaftlichen Anerkennung städtebaulicher Planung steht im konkreten Planungsfall allerdings häufig auch ein unzureichendes Bewusstsein über notwendige Planungsaufwendungen mit entsprechenden Planungsaufträgen und einer angemessenen Honorierung von Planungsleistungen gegenüber.

Interessanterweise zeigen sich - neben vielen professionellen kommunalen Verwaltungen - die zunehmend privaten Veranlasser und Auftraggeber städtebaulicher Planung, also private Entwicklungs- und Erschließungsträger und Investoren, wesentlich offener und sachgerechter bei der Definition und Akzeptanz qualitätsvoller und nachhaltiger städtebaulicher Planungsleistungen. Im Sinne ergebnis- und erfolgsorientierter städtebaulicher Projektentwicklung wird nicht nur die Nützlichkeit inhaltlich umfassender Planung erkannt, sondern auch der Wert konsequenter und effizienter Koordinations- und Projektsteuerungsleistungen. Erwartet wird nicht zuletzt eine verantwortungsvolle Projektführung insbesondere in der Plausibilitätsprüfung von Entwicklungskonzepten und der strategischen Moderation der Planungsbeteiligten.

Gemessen an den Wertschöpfungen gelungener Stadtplanung ist städtebauliche Planung mit angemessenen und auskömmlichen Honoraren ausgesprochen preiswert. In aller Regel kostet ein städtebaulicher Entwurf mit nachfolgendem Bebauungsplan einschließlich der notwendigen koordinierenden und administrativen Leistungen weniger als 1% des nach Planungsabschluss erzielten Bodenwerts. In der Stadtsanierung lösen bekanntermaßen die öffentlichen Fördermittel - die allerdings nur zu einem geringen Teil für städtebauliche Planungsleistungen ausgegeben werden - durchschnittlich das achtfache an privaten Investitionen aus.

Information zur Vertragsgestaltung

Die städtebaulichen Leistungen sind in § 42 HOAI nur ansatzweise geregelt. Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat deshalb mit dem Merkblatt Nr. 51 eine Arbeitshilfe zur Erstellung eines Leistungskataloges und der entsprechenden Honorierung herausgegeben. Im Vordergrund dieser Arbeitshilfe steht der städtebauliche Entwurf oder Rahmenplan als eigenständige informelle Planungsleistung vor oder begleitend zu der formellen Bauleitplanung.

Im Hinblick auf die Koordination, Steuerung und Moderation des Planungsprozesses ist es nicht einfach, den hierzu notwendigen Leistungsaufwand zu definieren und zu quantifizieren. Planungsabläufe insbesondere in den Planungsfeldern der hochkomplexen städtebaulichen Innenentwicklung bergen viele Risiken. Fachliche, organisatorische und politische Stolpersteine zeigen sich erst im Verlauf des Planungsprozesses.

In diesem Bereich helfen gründliche partnerschaftliche Definitionen und Abstimmungen der Planungsleistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Beschreibung und Honorierung von zeitlich und inhaltlich bestimmten Leistungs- und Honorarbausteinen sowie offene Verträge über Planungsleistungen schaffen gegenseitiges Vertrauen und mindern das Risiko aller Beteiligten.

Zur städtebaulichen Planung und Honorierung von Planungsleistungen berät Sie gerne die Architektenkammer Baden-Württemberg, Telefonnummer 0711 / 2196-118. Dort können Sie auch das Merkblatt Nr. 51 "Städtebaulicher Entwurf als informelle Planung nach § 42 HOAI" beziehen.



Ernst Frey / Dr. Bernd Fahle
für den Arbeitskreis Stadtplanung der Architektenkammer Baden-Württemberg