Stadtplanerprofile - Berufsbezeichnung als Gütesiegel

Berufsbezeichnung als Gütesiegel

1994, also rund 40 Jahre nach Gründung der Architektenkammer Baden-Württemberg, beschloss der baden-württembergische Landtag mit großer Mehrheit die Änderung des Architektengesetzes. Dieses unterschied bis dahin zwischen drei Berufsbezeichnungen - Architekt/in, Innenarchitekt/in sowie Garten- und Landschaftsarchitekt/in - nun kam die Stadtplanung als vierte Fachrichtung hinzu.

Die Berufsbezeichnung Stadtplaner/in ist somit gesetzlich geschützt. Nur wer in die Liste der Architektenkammer eingetragen ist, darf sie führen. Voraussetzung hierfür ist in der Regel ein Studium der Stadtplanung oder der Architektur mit Schwerpunkt Städtebau bzw. ein gleichwertiges Studium, jeweils mit akademischem Abschluss und eine zweijährige Berufspraxis unter Anleitung eines erfahrenen Stadtplaners. Die Architektenkammer Baden-Württemberg überwacht die Einhaltung der beruflichen Pflichten ihrer Mitglieder, darunter die regelmäßige Fort- und Weiterbildung. Über die Qualifikation ihrer Mitglieder gewährleistet sie qualitätsvolle Stadt- und Ortsplanung in Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt. Insbesondere Städte und Gemeinden profitieren von der gesetzlichen Regelung. Denn die geschützte Berufsbezeichnung ist ein Gütesiegel und schafft Sicherheit, wenn sie Mitarbeiter oder freiberuflich Tätige suchen.