Stadtplanerprofile - Berufsaufgaben der Stadtplanerinnen und Stadtplaner

Berufsaufgaben von Stadtplanerinnen und Stadtplanern

Aufgaben

Berufsaufgabe der Stadtplanerinnen und Stadtplaner ist die Orts-, Stadt- und Raumplanung unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, gestalterischer, gesellschaftlich-sozialer und ökologischer Gesichtspunkte. Basierend auf Rechtsgrundlagen, insbesondere dem Bau- und Planungsrecht, wird in zwei Arten der Planung unterschieden:

1. Die "formelle" Planung: Auf Grundlage des Baugesetzbuches entwickeln und verhandeln Stadtplaner in geregelten Verfahren wie der Flächennutzungsplanung oder der Bebauungsplanung alle für Planungsentscheidungen wichtigen Grundlagen, Ziele und Interessen. Sie schaffen damit rechtliche Planungssicherheit für Kommunen, Investoren und betroffene Bürger.

2. Die "informelle" Planung: Stadtplaner erarbeiten und vermitteln städtebauliche Untersuchungen und Konzepte, die in Form von Entwicklungs- und Rahmenplänen oder von städtebaulichen Einzelgutachten die Verfahren der formellen Planung vorbereiten und umsetzen.

Tätigkeitsbereiche